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Umsatzsteuer in der Gastronomie steigt wieder

Am 17.11.2023 hat die Bundesregierung beschlossen, die befristete Umsatzsteuersenkung zum Jahresende auslaufen zu lassen. Ab dem 01.01.2024 wird für Speisen in der Gastronomie die Umsatzsteuer wieder von 7% auf 19% angehoben.

Der Beschluss, die Umsatzsteuer in Deutschland für Speisen in der Gastronomie von 19% auf 7% zu senken, trat zum 01.07.2020 in Kraft. Die ursprünglich zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossene Steuererleichterung wurde zwischenzeitlich sogar bis Ende 2023 verlängert.

Am 17.11.2023 hat die Bundesregierung beschlossen, die befristete Umsatzsteuersenkung zum Jahresende auslaufen zu lassen. Ab dem 01.01.2024 wird für Speisen in der Gastronomie die Umsatzsteuer wieder von 7% auf 19% angehoben. Für im Restaurant verzehrte Speisen gilt dann also wieder der MwSt.-Satz von 19%. Für alle Speisen außer Haus gilt weiter der ermäßigte Steuersatz von 7%.

Was bedeutet das für mich als Gastronomiebetreiber?

Durch die gesetzlichen Vorgaben sind zwingend Anpassungen an den Umsatzsteuersätzen Ihrer Artikel erforderlich. Pünktlich zum Stichtag 01.01.2024 müssen Sie bei den betroffenen Artikeln den Umsatzsteuersatz manuell umstellen.

Sollten Sie Rückfragen zum Umstellungsverfahren haben, melden Sie sich bitte zeitnah, spätestens aber bis zum 06.12.2023 unter helpdeskhks-systeme.de oder der bekannten Hotlinenummer.

Wichtige Aspekte für Sie:

  • Alle Kassen und Automaten sind nach der Systemumstellung und vor Beginn des Betriebes am 01.01.2024 von Ihnen vor Ort, neu zu starten und zu testen. Falls Probleme auftreten sollten, geben Sie uns bitte umgehend eine Rückmeldung
  • Anleitungen zur Umstellung der verschiedenen Gastronomiesysteme (HKS, Novacom, PC-Cash) finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um keine Rechtsberatung handelt. Bitte halten Sie unbedingt Rücksprache mit Ihrem Steuerbüro.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr HKS Team