Ab dem 27. September 2026 gilt für den Verkauf von physischen Waren an Verbraucher eine neue EU-weite Informationspflicht. Online-Händler müssen künftig ein standardisiertes Gewährleistungslabel und ggf. auch das Garantielabel (GARAN-Label) im Online Shop bereitstellen, das Kundinnen und Kunden transparent über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte informiert.
Das zusätzliche GARAN-Label muss angezeigt werden, wenn für ein Produkt eine kostenlose Herstellergarantie zur Haltbarkeit besteht, die:
- vom Hersteller gewährt wird,
- die gesamte Ware umfasst,
- länger als zwei Jahre gilt und
- dem Händler die entsprechenden Garantieinformationen vorliegen.
HKS setzt die neuen Anforderungen fristgerecht um
Die erforderlichen Anpassungen zu Gewährleistungslabels im Online Shop werden von HKS rechtzeitig umgesetzt. Betroffen sind ausschließlich Webshops, in denen physische Produkte, beispielsweise Merchandise-Artikel, an Endkunden verkauft werden. Für diese Shops wird das neue Gewährleistungslabel gemäß den gesetzlichen Vorgaben integriert.
Update auf Version 50 erforderlich
Voraussetzung für diese Umsetzung der neuen Anforderungen ist ein Update auf die Webshop-Version 50. Nur mit dieser Version können die gesetzlich vorgeschriebenen Anpassungen bereitgestellt werden. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie betroffen sind und ein Update benötigen.
WICHTIG: Nicht betroffen sind Webshops, die ausschließlich Tickets, Gutscheine oder andere nicht physische Produkte anbieten, wie ein Großteil der Online Shops unserer Kunden.
Wir unterstützen Sie gerne
Sie sind unsicher, ob Ihr Webshop von den neuen Regelungen betroffen ist, oder möchten die Umstellung auf Version 50 planen? Unser Team unterstützt Sie gerne bei den nächsten Schritten. Kontaktieren Sie uns unter: helpdesk@hks-systeme.de
Weitere Infos zur Informationspflicht finden Sie hier.