Befristete Mehrwertsteuersenkung beschlossen
Wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, hat die große Koalition am 03.06.2020 kurzfristig eine zeitlich begrenzte Senkung der MwSt. beschlossen. Dies betrifft:
- den Regelsteuersatz (§12 Abs. 1 UstG): Für alle bis zum 30.06.2020 ausgeführten Umsätze gilt der Regelsteuersatz von 19%; für alle in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 ausgeführten Leistungen gilt ein Regelsteuersatz von 16% und ab dem 01.01.2021 soll dann wieder der (alte) Regelsteuersatz von 19% gelten
- den ermäßigten Steuersatz: Für alle bis zum 30.06.2020 ausgeführten Umsätze gilt in den §12 Abs. 2 UstG aufgeführten Sonderfällen der ermäßigte Steuersatz von 7%; für alle in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 ausgeführten Leistungen gilt ein ermäßigter Steuersatz von 5% und ab dem 01.01.2021 soll dann wieder der (alte) ermäßigte Steuersatz von 7% gelten
Wir unterstützen unsere Kunden selbstverständlich in der kurzfristigen Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung. Sie erhalten hierzu in den kommenden Tagen ein Schreiben von uns, zudem haben wir eine FAQ-Seite vorbereitet, auf der wir Ihre Fragen zum Thema beantworten werden.