Informationen zur Umsatzsteuersenkung zum 01.07.2020 in Österreich

Liebe Kunden und Partner,

Wie Sie sicher der Presse entnommen haben, ist in Österreich für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 ist in den Bereichen Gastronomie, Kultur sowie Publikationen eine Herabsetzung der Umsatzsteuer auf 5% geplant. Da die Senkung und die damit verbundenen Anpassungen im Kassensystem bei vielen Kunden noch Fragen aufwerfen, haben wir wichtige Informationen zusammengestellt. 

Bitte beachten Sie, dass wir alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantworten, jedoch keine Rechtsberatung durchführen. Gerne sprechen Sie diese Fragen auch noch einmal bei Ihrem Steuerberater an.

Leistungen und wichtige Aspekte unseres Angebotes für die Umsatzsteuer-Umstellung in Österreich:

1. Umstellung Umsatzsteuer am HKS Kassensystem:
    1.1 HKS Leistungen

  • Sichtung der aktuellen Konfigurationen
  • Konfiguration /Einstellung des „Sondersteuersatz“ MwSt-Code 4 auf 5% im Kassensystem
  • Testlauf mit neuem MwSt.-Satz
  • Neustart des Kassensystems

    1.2 Mitwirkungspflichten des Kunden:

  • Es steht ein zentraler Ansprechpartner für die Umsetzung kundeseitig zur Verfügung
  • Der Remote-Zugang auf das Kassensystem wird kundenseitig gewährleistet und selbstverständlich erlaubt
  • Kundenseitig ist die Anpassung der betroffenen Artikel auf den neuen Umsatzsteuer-Satz nach Abschluss des Neustarts durchzuführen (Hier wird der Kunden seitens HKS informiert, sobald er die Artikel umstellen kann.

Bitte beachten Sie, dass auch nach der Artikelanpassung das System zur Wirksamkeit der Änderung neu gestartet werden muss.

 

Umstellung/Anpassung der Schnittstellen:

2. Umstellung der Schnittstellen für die veränderte Umsatzsteuer:

    2.1 HKS Leistungen

  • Sichtung der vorhandenen Schnittstellen
  • HKS stimmt mit allen Ansprechpartnern, soweit notwendig, die individuell anzupassenden Interface-Parameter ab.
  • HKS richtet das neue Mapping ein
  • Neustart der Schnittstellen
  • Testlauf der neuen Mapping-Artikel in Abstimmung mit den Schnittstellenpartnern

    2.2 Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Es steht ein zentraler Ansprechpartner für die Umsetzung Kundeseitig zur Verfügung
  • Für alle nicht von HKS gelieferten Programme, die über eine Schnittstelle mit dem Kassensystem interagieren, steht ein technischer Ansprechpartner zur Verfügung
  • Der Remote Zugang auf das Kassensystem wird Kundenseitig gewährleistet und selbstverständlich erlaubt
  • Soweit es Vorgaben für das neue Artikelmapping gibt, sind diese HKS vorab mitzuteilen.

 

Wichtige Aspekte für den Kunden:

  • Wenn Sie unser Faktura Modul an der Kasse nutzen, achten Sie darauf, dass kein Rechnungslauf mit gemischten MwSt.-Sätzen durchgeführt werden kann. Der Rg.-Lauf mit altem MwSt. Satz muss also bis zur Umstellung erfolgen, nach Änderung der MwSt. Sätze muss ein neuer Rechnungslauf erfolgen.
  • Die von Ihnen hinterlegten Bruttopreise der bestehenden Artikel haben weiterhin Bestand, es werden die Nettopreise mit den neuen MwSt.-Sätzen im System berechnet. Ob / in welcher Größenordnung Sie die MwSt.-Anpassung bei der Preisgestaltung berücksichtigen, können Sie eigenständig festlegen. In der Artikelverwaltung können Sie Preisänderungen auch zu einem Stichtag hinterlegen. Ansonsten sind Artikeländerungen wie gehabt zu handhaben.
  • Bitte beachten Sie, dass nicht abgestimmte Syntaxänderungen an Schnittstellen von Fremdsystemen zum HKS System, zu erheblichen Fehlern und Problemen führen können!
  • Syntaxänderungen an Interfaces sind nicht Bestandteil des Angebotes!
  • Bei der oben aufgeführten Umstellung werden keine automatischen Buchungsanpassungen von Buchungen, die eine Relevanz über die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze/-wert haben, durchgeführt. Sollten Korrekturen von solchen Buchungen notwendig sein, sind diese immer manuell, soweit notwendig und möglich, zu korrigieren.
  • Da der neue 5% Steuersatz auf den Sondersteuersatz MwSt-Code 4 angelegt wird, wird dieser auch so in der RKSV berücksichtigt. Dies ist vom Kunden schriftlich zu Dokumentieren.

 

Wir bitten um Verständnis, dass die Umstellung und Abarbeitung der Beauftragungen nur chronologisch nach Bestelleingang abgearbeitet werden können.
Selbstverständlich findet kein Zugriff auf Ihr System zur Umstellung der Umsatzsteuer ohne eine Bestellung und damit Freigabe Ihrerseits statt.